Keutschacher Gesprächskultur - Nachrichten
Update Gemeindevolksbegeheren
Es ist wieder einmal an der Zeit darüber zu informieren, wie viele der Forderungen des Gemeindevolksbegehrens umgesetzt wurden. Es gab ja 4 wesentliche Forderungen:
- Ankündigung der Sitzungen im Internet
- gleichzeitige oder maximal 3 Tage verzögerte Verfügbarmachung von Audioaufzeichnungen der Sitzungen im Internet
- barrierefreie Webseite für die obigen Daten
- Sitzungen sollen an barrierefrei zugänglichen Orten stattfinden.
Punkte 2 bis 4 werden derzeit noch nicht umgesetzt, da – so das Gemeindeamt in seiner Auskunft kurz vor Weihnachten:
- die Akustik im Schlossstadel sehr schlecht ist
- eine extreme Geräuschkulisse durch die Zuseher den Sitzungsverlauf stört
- Reinigungskosten und Personalkosten anfallen
- die Personalknappheit die Erstellung der Homepage verzögert.
Sollte es Neuigkeiten geben, werde ich wieder zeitnah darüber informieren.
Rückmeldungen geben
UPDATE: Die Begutachtungsfrist wurde bis zum 4. Jänner 2012 verlängert. Stellungnahmen an den Verfassungsdienst der Landesregierung Kärnten sind bis zu diesem Datum möglich.
Ich habe schon in einem früheren Eintrag darüber geschrieben. Die Änderung der K-AGO ist jetzt in der nächsten Stufe. Es ist aber immer noch wichtig, dass sich jene, die glauben etwas muss sich ändern, an ihren Gemeinderat, ihr Regierungsmitglied im Land oder aber an ihren Abgeordneten wenden und erklären was sich warum ändern muss.
Als kleine Argumentationshilfe möchte ich hier den Text der von mir abgegebenen Stellungnahme wiedergeben und mich gleichzeitig bei all jenen bedanken, die wertvolle Rückmeldungen dazu geliefert haben (und das in und zwischen den Feiertagen).
Sehr geehrte Damen und Herren!
Bezugnehmend auf das Begutachtungsverfahren zur Änderung der „Kärntner Allgemeinen
Gemeindeordnung“ darf ich Ihnen meine Stellungnahme dazu übermitteln.
Im Zuge des Stabilitätspaktes sollen nur noch zeit- und ziffernmäßig bestimmte Haftungen von
Gemeinden übernommen werden können und die Fristen der Gemeinden bezüglich der
Feststellung des Rechnungsabschlusses vom 31. Mai auf 30. April vorverlegt werden.
Die Forderung nach genauen Angaben über abzuschließende Haftungserklärungen ist zu
begrüßen, da sie die Gemeinden verpflichtet, Haftungen mit einem notwendigen Mindestmaß an
Sorgfalt zu behandeln und gleichzeitig der Landesregierung die Möglichkeit eröffnet,
kontrollierend und regulierend einzugreifen. Insbesondere im Bereich der Risikovorsorgen
sollten aber Möglichkeiten vorgesehen werden, die eine Einhaltung der Auflagen auch
tatsächlich garantieren.
Grundsätzlich ist eine zeitnahe Verfügbarkeit der Zahlen im Sinne aller, die mit diesen Zahlen
arbeiten müssen. Neben der Rücksicht auf die Möglichkeit der Verwaltungen der Gemeinden,
diese Berichte auch zeitgerecht fertigzustellen, in den Ausschüssen zu beraten und im
Gemeinderat zu beschließen, möchte ich in dieser Stellungnahme aber besonders auf eine
Zielgruppe des Rechnungsabschlusses Bezug nehmen, die in ihrem Änderungsentwurf keine
Berücksichtigung gefunden hat.
Während die Gemeindeabteilung als Schnittstelle zu Landes- und Bundesstellen fungiert, also die
übergeordneten Verwaltungseinheiten adressiert, ist das Gemeindeamt oder das Magistrat die
Schnittstelle zum Bürger. Auch bisher ist in der K-AGO explizit die Möglichkeit einer
Einsichtnahme in den Entwurf des Rechnungsabschlusses vorgesehen (K-AGO § 90 Abs. 2 in
Verbindung mit § 86 Abs. 7).
Angesichts der derzeitigen technischen Möglichkeiten und des Umfanges der Unterlagen
erscheint es sinnvoll, für Bürger das Recht auf eine Kopie auf eigene Kosten vorzusehen.
Zusätzlich sollte eine Veröffentlichung im Internet – idealerweise auf den Gemeindeseiten der
Landesregierung – vorgesehen werden. Dies gilt auch für Dokumente wie den Voranschlag, Nachtragsvoranschlag, Wirtschaftsplan sowie die Jahresrechnung der Unternehmungen der
Gemeinden.
Dies hilft den Bürgern, indem es ihnen den Zugriff auf diese Dokumente erleichtert. Gleichzeitig
ermöglicht es die Rechnungsabschlüsse und andere Dokumente der einzelnen Gemeinden zu
vergleichen. Da die Übermittlung an die Gemeindeabteilung in der Regel – zum Teil über ein
halbes Jahr – vor der eigentlichen Beschlussfassung im Gemeinderat steht, würde eine
Veröffentlichung des Entwurfes durch die Gemeindeabteilung auch den Bürgern einen zeitnahen
Zugriff auf die Daten ermöglichen.
Eine transparente Gestaltung dieser Zahlenwerke gibt dem Bürger Einblick in die Geschäfte
seiner Gemeinde und ermöglicht im Vergleich zu anderen Gemeinden Verbesserungs- und
Einsparungsmöglichkeiten aufzuzeigen und zu nutzen. Nicht nur für die Bürger, sondern auch
für Betriebe stellt die wirtschaftliche Lage der Gemeinde und ihre Flexibilität auf Änderungen
einzugehen einen wesentlichen Standortfaktor dar. Einfacher Zugriff auf diese Daten hilft somit
Zeit und Geld zu sparen sowie die Nutzung vorhandener Ressourcen zu optimieren.
Eine ebenso wichtige Änderung wäre die Berücksichtigung der OpenData Prinzipien [1][2] bei
diesen Veröffentlichungen. Dabei wäre die Verfügbarmachung von Informationen, sowohl als
aggregierter als auch als detaillierter Datensatz in maschinenlesbarer Form, ein zur
erreichendes Optimum. Die EU-Kommission hat in der Stellungnahme vom 12.12.2011 [3] den
Nutzen derart veröffentlichter Daten explizit hervor gestrichen.
Die Kommission geht aber noch einen Schritt weiter und schlägt vor, öffentliche Daten generell
kostenlos, oder so gut wie kostenlos, für gewerbliche und nicht-gewerbliche Zwecke zur
Verfügung zu stellen.
Weitere Argumente finden sich in den Ausführungen von Tim Berners Lee zum Mehrwert der
Vernetzung von Daten im Internet [4][5], in denen die Möglichkeiten der Verfügbarmachung
sowie Nutzung aufgezeigt werden und bereits realisierte Projekte vorgestellt werden. So hat zum
Beispiel Großbritannien einen Großteil der gestellten OpenData Forderungen umgesetzt.
Die Schaffung von Transparenz für Bürger und Wirtschaft, sowie der leichte Zugriff auf diese
Daten bringt nicht nur wirtschaftliche Vorteile, sondern ist auch eine vertrauensbildende
Maßnahme. In Anbetracht der aktuellen wirtschaftlichen Problemstellungen ist ein gezieltes
Vorgehen des Gesetzgebers deshalb umso wichtiger.
Frohe Weihnachten und guten Rutsch!
Wieder neigt sich ein Jahr seinem Ende zu. Auch heuer ist wieder viel passiert, wenn gleich bei einigen wichtigen Punkten nur wenig vorwärts gegangen ist. Möge das nächste Jahr erfolgreicher sein!
Nicht vergessen: Am 20. Dezember um 17.00 Uhr findet noch eine Sitzung im Schloss Keutschach (Sitzungssaal) statt. Achtung: Leider ist diese Sitzung wieder nicht barrierefrei zugänglich! Die Tagesordnung/Einladung findet sich auf der Gemeindehomepage.
Zahlen neues Leben geben
Zahlen sind wichtig, auch wenn einige sie langweilig finden. Das ist nicht nur meine Meinung.
Am 12.12.2011 hat die EU-Kommission bekannt gegeben, dass die öffentliche Verwaltung mit OpenData, also der Veröffentlichung nicht personenbezogener Daten öffentlicher Stellen, 40 Milliarden Euro an Wirtschaftsleistung bringen könnten. Berücksichtigt man Netzwerkeffekte, sowie die vor- und nachgeschaltenen Wirtschaftsbereiche könnte der wirtschaftliche Nutzen sogar die 140 Milliarden–Grenze überschreiten.
Angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Probleme sehr interessante Zahlen.
In der Gemeinde geht man andere Wege. Hier ist man nicht bereit Kopien von Rechnungsabschlüssen an die Bürger zu geben. Deswegen nehme ich einen Vorschlag auf und starte hiermit die Aktion "Zahlen neues Leben geben":
Ich glaube wahrgenommen zu haben, dass der eine oder andere Gemeinderat beziehungsweise die eine oder andere Gemeinderätin diese Zahlen für nicht so wichtig hält. Sie haben jetzt die Möglichkeit sich direkt bei mir zu melden um Dokumente, in die der Bürger ohnehin Einsicht hat, auch an diese weiterzugeben. Interessierte können ebenfalls mit mir Kontakt aufnehmen und bekommen dann diese Dokumente von mir. Mit neuem Leben sollen insbesondere folgende Dokumente erfüllt werden: Voranschlag und Nachtragsvoranschlag der Gemeinde, Wirtschaftsplan der Unternehmungen der Gemeinde, Rechnungsabschluss der Gemeinde sowie der Jahresabschluss der Unternehmungen der Gemeinde. Jeder Gemeinderat bekommt eine Kopie dieser Dokumente, die im Jahr viele hundert Seiten ausmachen, und kann diese jetzt, sofern sie nicht weiter genutzt werden, einer Nachnutzung zuführen.
Ich bin schon gespannt, welcher Mehrwert dadurch für die Gemeinde geschaffen wird. Vorschläge, Kommentare, Anregungen sind natürlich ebenfalls gerne gesehen.
Informationspflichten
Auf den Seiten der Kärntner Landesregierung findet sich bis zum 28. Dezember ein Begutachtungsverfahren zur Änderung der "Kärntner Allgemeinden Gemeindeordnung (K-AGO)".
Konkret geht es unter anderem um die Verkürzung der Berichts- und Feststellungspflichten der Gemeinde beziehungsweise des Gemeinderates. So soll die Pflicht zur Feststellung des Rechnungsabschlusses vom 31. Mai auf 30. April vorverlegt werden.
Tatsächlich wird, so scheint es mir, diese gesetzliche Frist schon jetzt nur verwaltungsintern ernst genommen, also wenn es darum geht die Zahlen an die Gemeindeabteilung weiterzuleiten. Der tatsächliche Beschluss erfolgt meist später. Ein Beispiel gefällig?
In der Gemeinde Keutschach am See wurde der Rechnungsabschluss durch den Gemeinderat in den letzten Jahren an folgenden Daten festgestellt:
Datum der jeweiligen Sitzung |
---|
22.11.2011 |
21.10.2010 |
19.08.2009 |
19.08.2008 |
Gesetzlich hat der Bürger in der Woche vor Beschlussfassung die Möglichkeit in den Rechnungsabschluss Einsicht zu nehmen. Dies gilt für ein klein bedrucktes Dokument mit über 100 Seiten. Die Möglichkeit von Kopien auf eigene Kosten wird in der Gemeinde Keutschach am See nicht gewährt.
Der Bürger kann sich also erst ein viertel Jahr (manchmal später) nach dem Land, dem Bund oder den EU-Stellen – mehr schlecht als recht – über diese Zahlen informieren, den wichtigsten Zahlen einer Gemeinde, von welchen er auch direkt betroffen ist und welche unmittelbar die Lage der Gemeinde widerspiegeln. Wer sich also vor Feststellung informieren will braucht gute Augen und viel Zeit zu den Amtszeiten des Gemeindeamtes.
Deshalb schlage ich vor, dass gleichzeitig mit der Weiterleitung der Daten an die Gemeindeabteilung des Landes Kärnten auch eine Veröffentlichung der Daten in genau spezifiziertem Format (wenn möglich auch maschinenlesbar) auf der Homepage der Gemeinde oder besser jener des Landes zu erfolgen hat. Dies würde nicht nur der Bürokratie ihre Zahlen liefern, sondern auch dem Bürger einen Blick in die Lage seiner Gemeinde ermöglichen. Wenn man schon dabei ist, könnte man Ähnliches auch gleich für den Voranschlag, die Betriebsbilanz, Wirtschaftsplan sowie Finanzplan vorsehen.
Der Bürger hat deswegen in diese Daten Einsicht, damit er sich darüber informieren kann. Das kann man auch unterstützen.
Sollten Sie ähnlich denken, fordere ich Sie auf, eine Stellungnahme zur Begutachtung zu verfassen, Ihre Abgeordneten im Landtag zu kontaktieren oder aber mit Ihrem Gemeinderat zu sprechen.
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