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Keutschacher Gesprächskultur - Nachrichten

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6 | Sich selbst ernst nehmen

Eine Ergänzung zu den Reform-Punkten auf dem Blog K2020.at


Nach dem Lesen der Einträge "1 | Kärnten nach der Wahl", "2 | Transparente Wartelisten", "3 | Kleine äußere Zeichen", "4 | Keine Aktenvernichtungen mehr …" und "5 | Es sind UNSERE Inhalte" im Blog von Kärnten 2020.at - OpenGovernment für Kärnten habe ich mir folgende Frage gestellt:

Decken diese Änderungen bereits alles Notwendige ab, um im Jahr 2020 eine "offene Regierung" zu haben? Mehr dazu aber weiter unten.

Im Herbst 2012, also letztes Jahr, als die Wogen zwischen den Parteien bereits hoch gingen, wurde im Landtag ein Gesetz beschlossen, welches dem Rechnungshof neue Rechte und Pflichten auferlegt. Meiner Erinnerung nach reklamierte damals jede Partei die Urheberschaft dieses Gesetzes für sich und verwies auf ihre Anträge. Wie das geht? Ganz einfach: Jede Partei hatte Anträge gestellt, diese wurden aber von den jeweiligen Ausschüssen nicht behandelt. Erste Anträge wurden schon in vorhergehenden Gesetzgebungsperioden gestellt, kamen aber nie auf eine Tagesordnung oder gar zur Behandlung. So etwas soll öfter vorkommen und auch bei Gemeinderäten kein unbekannter Sachverhalt sein.

Wo ist das Problem?

Schon der Eindruck, etwas in der eigenen Zuständigkeit wäre nicht so wichtig oder man könne mit einem Zwinkern über eine Sache hinweg sehen, schädigt nicht nur das System an sich. Es fördert die Korruption wie eine Einstiegsdroge und ramponiert den Ruf der Institutionen und ihrer Vertreter. Das gilt nicht nur für den Gesetzgeber auf allen Ebenen, sondern auch für die Verwaltungen. Plakativ könnte man sagen, die Reiter, welche die Apokalypse ankündigen sind in diesen Fällen "Håm ma nit", "Woll ma nit", "Då kennt jå jeda kummen", "Då kenn ma nix måchn" und "So a Bledsinn!".

Diffiziler aber genauso destruktiv ist die Nutzung der Uhr. Ausschüsse mit tiefen Schubladen. Schubladen in denen alles verschwindet. Anfragen bei deren Beantwortung "leider" immer wieder etwas "dazwischen kommt" oder die Missachtung von Gremien, denen man eigentlich verantwortlich ist, seien hier nur am Rande erwähnt.

Auf Seite der Verwaltung gehört das systematische "Übererstrecken" von Fristen, die späte, verspätete oder vergessene Behandlung, aber auch das Hoffen, dass die übergeordneten Instanzen noch "den Rest" erledigen und der abartige Auswuchs des "Instanzen-Ping-Pong" zu den problematischen Reaktionen.

Das zerstört nicht nur das Vertrauen in die Institutionen. Es nagt an der Glaubwürdigkeit – an dem Glauben der Bürger in die Institutionen und dem Glauben der Institutionen an sich selbst. Es nagt an einem Großteil der Funktionsträger, Beamten und Sachbearbeiter. Von jenen Menschen, die damit gut leben können, möchte ich hier nicht schreiben.

Sich selbst (als Institution) ernst zu nehmen heißt, diese Entwicklung mit allen Mitteln zu verhindern. Seitenweise Empfehlungen der Rechnungshöfe, der Volksanwaltschaft, der Aufsichtsbehörden, die leise in Schubladen abliegen, bis sie "reif" sind, tun dies aber nicht.

 "Der gelernte Österreicher" ist ein Zeichen dafür, dass Institutionen, die wieder ernst genommen werden wollen, gut daran tun würden, sich und ihren Bürgerinnen und Bürgern mit Ernsthaftigkeit zu begegnen. Einer Ernsthaftigkeit die nicht nur erhalten und bewahren, sondern schaffen und erweitern will. Einer Ernsthaftigkeit die nicht nur dem gerecht wird, was sie sind: "Der Landtag", "Die Regierung", "Der Gemeinderat", "Der Bürgermeister". Einer Ernsthaftigkeit die auch den verfassungsmäßigen Ursprung ihrer Position und die damit verbundene Verantwortlichkeit erkennen lässt.

Die von Georg Holzer angeführten Punkte sind wichtig, ja sogar notwendig für ein offenes System. Ich befürchte aber, dass uns OpenGovernment ohne die notwendige Ernsthaftigkeit der handelnden Personen (also auch uns selbst) nur etwas  zeigen kann, was uns nicht gefallen wird.

Update 12.3.2013: Die Kleine Zeitung berichtet, dass in der letzten Legislaturperiode des Landtages 500 Anträge und Materien nicht behandelt wurden.

Ergebnis der Wahl des Kärntner Landtages

Ergebnis und Vergleich

Das Kompetenzzentrum Landesamtsdirektion/Wahlen der Kärntner Landesregierung stellt auf seiner Seite folgende Wahlergebnisse zu Verfügung:

Auch Details zu den Ergebnissen aus der Gemeinde Keutschach am See sind dort zu finden.

Dringliche Gemeinderatssitzung am 20.2.2013

Die Sitzung findet ab 16:30 Uhr in einer nicht barrierefrei zugänglichen Räumlichkeit (Schloss Keutschach – Sitzungssaal) statt.

Wie viele seit bald einem Jahrzehnt wissen, ...

... wird schon bald die Ortsdurchfahrt in Keutschach erneuert. Gleichzeitig könnten auch andere Projekte, die schon eine Zeit lang bekannt sind, umgesetzt werden.

 

Die Zeit verläuft – wie bei Wilhelm Busch – im Sauseschritt, und uns bleibt nur mitzulaufen. So wird auch das eine oder andere Projekt in Keutschach umgesetzt. Nach dem Turm steht jetzt auch – den Arbeitern des Winterräumdienstes, den Radfahrern und auch den Stoßdämpfern der Autos wird es gefallen – die Erneuerung der Ortsdurchfahrt "unmittelbar" vor dem Start.

Wenn diese fertiggestellt ist, wird möglicherweise schon ein weiteres Projekt umgesetzt sein, dass alle Keutschacher von Reauz bis Plescherken betreffen wird. Unter dem Namen Ortslogistik soll ein weiteres, in die Jahre gekommenes Projekt umgesetzt werden, das uns allen einiges abverlangen wird. Es wird vielen von uns ein Umdenken abverlangen, dass die grauen Zellen ordentlich in Schwung bringen wird.

Damit die Information über Neues und Altes nicht zu kurz kommt, habe ich eine neue Kategorie "Ortslogistik" bei den Keutschacher Projekten auf diesen Seiten eingeführt. Sie soll bei der Orientierung helfen. Gleichzeitig ist aber Mithilfe erwünscht, sollte noch die eine oder andere Information fehlen, oder sich ein Fehler eingeschlichen haben. In diesem Fall bitte ich um Kontaktaufnahme (siehe Kontakt am Seitenende).

Update 27.1.2013: Für 31.1.2013, um 16 Uhr, ist eine Gemeinderatssitzung angekündigt. Die Sitzung findet in einer nicht barrierefrei zugänglichen Räumlichkeit statt.

Tragbar? – Die Antworten

Am 16.10. wurden Antworten des Gemeindeamtes auf meine Fragen aus dem Eintrag "Tragbar?" an mich übermittelt. Ein Überblick.

 

Am 10.8.2012 habe ich an dieser Stelle über den Bericht der Volksanwaltschaft und die Stellungnahme der Gemeinde geschrieben. Es stellten sich mir damals einige Fragen, die ich an die Gemeinde weitergeleitet habe. Die Antworten darauf möchte ich hier kurz zusammenfassen:

  1. Wird der Veranstaltungsraum im Schlossstadel sonst nicht gereinigt?
  2. Der Veranstaltungsraum wird nach jeder Nutzung gereinigt.

  3. Wird der Sitzungssaal im zweiten Stock vor beziehungsweise nach Sitzungen nicht gereinigt?
  4. Der Sitzungssaal wird regelmäßig gereinigt. Er wird auch für interne Zwecke genutzt.

  5. Ich schätze der "Auf- und Abbau" dauert zirka 60 Minuten. Dauert es länger? Kommt hier ein anderer, als der durch den Gemeinderat für den Bauhof festgelegte Stundensatz (€ 28,98) zum Einsatz? Wie hoch ist der Stundensatz?
  6. € 31,14 + MWSt. pro Stunde wird an die Betriebe verrechnet. Für Auf- und Abbau der Bestuhlung etc. werden € 150,– als Mehraufwand von Sitzungen im Schlossstadel geschätzt (Anmerkung: Das entspräche also 5 Personalstunden).

  7. Welche Kosten fallen derzeit für eine Gemeinderatssitzung (Personalkosten, Aufwandsentschädigungen) im Schloss ungefähr an?
  8. Laut Verordnung des Gemeinderates vom 3.12.1998 erhalten Mandatare pro Sitzung 0,743 %. (Anmerkung: Ein Nationalrat bekommt laut Bezügebegrenzungsgesetz (BezBegrBVG) derzeit € 7.418,62 € 8.160,–, damit bekommt ein Gemeinderat pro Sitzung € 55,12 € 60,60. Für 18 Gemeinderäte ergibt das € 992,17 € 1090,80 pro Sitzung. Das ist nicht einmal die Hälfte der laut Kärntner Allgemeiner Gemeindeordnung (K-AGO) zulässigen 2 %. Dazu kommen noch die Stundensätze der Mitarbeiter für die Sitzung, sowie Vor- und Nachbereitungen der Sitzung. Die durchschnittlichen Kosten einer Sitzung dürften also über € 1.500,– liegen.)

    Update: 3.11.2012 — Anpassungen durch den Rechnungshof wurden aufgenommen. (Anpassung wurde seit 2008 ausgesetzt, lt. BezBegrBVG § 11 Abs. 18. Es gilt damit die Kundmachung vom 13.5.2008)

  9. Wird für Veranstaltungen (zum Beispiel Verleihung Weltkulturerbe, Informationsveranstaltungen, Musikveranstaltungen) keine Tonanlage mit zulänglicher Akustik benötigt? Ist die bestehende derzeit ausreichend? Wenn nein, warum nicht?
  10. Bezüglich Tonanlage und Akustik wird auf die schlechte Tonqualität der Aufnahmen vom Juli 2011, bedingt durch lautes Verhalten des Publikums, sowie Kosten für Zusatzmikrofone und deren Überprüfungen verwiesen.

  11. Ist der Veranstaltungsraum im Schlossstadel barrierefrei zugänglich?
  12. Ja. Zukünftig soll ein eventueller neuer Pächter die Verwaltung der Räumlichkeiten übernehmen. Der Raum könnte daher an Sitzungstagen nicht verfügbar sein.

  13. Dürfen Bauhofmitarbeiter arbeitsrechtlich und versicherungstechnisch zum Personentransport eingesetzt werden?
  14. Keine Beantwortung.

  15. Stehen nach Dienstschluss (ab 16:00 Uhr) zwei Bauhofmitarbeiter für Personentransport in den zweiten Stock und anschließend (18-20 Uhr) vom zweiten Stock in das Erdgeschoss zur Verfügung?
  16. Keine Beantwortung.

  17. Würden von diesen Mitarbeitern auch ältere Menschen sowie Personen mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit in den zweiten Stock getragen werden?
  18. Keine Beantwortung.

  19. Wie hoch ist der Überstundensatz von Bauhofmitarbeitern?
  20. Keine Beantwortung

  21. Sind die im Voranschlag 2011 bzw. 2012 projektierten Kosten für den behindertengerechten Ausbau des Gemeindeamtes (€ 60.000,- bzw. € 95.000,-) noch aktuell?  Wann wird damit begonnen?
  22. Die projektierten Kosten sind für generellen Umbau (Fenster, Barrierefreiheit, etc.) gedacht. Die Barrierefreiheit muss bis 2016 gegeben sein. Eine entsprechende Lösung wurde bereits besprochen und Angebote wurden eingeholt.

  23. Wie hoch war der Kostenanteil der bestehenden Tonanlage an den im Rechnungsabschluss 2011 ausgewiesenen Kosten des Umbaus des Veranstaltungsgebäudes von € 1.246.272,94 in absoluten Zahlen?
  24. Keine Beantwortung.

  25. Wann werden die weiteren Forderungen des Gemeindevolksbegehrens (Aufnahmen der Sitzungen im Internet abrufbar) umgesetzt?
  26. Derzeit konnte noch keine akzeptable Lösung gefunden werden. Eine Abholung der Aufnahmen ist während der Amtszeiten mit einem USB-Stick möglich.

Abschließend wurde noch darauf verwiesen, dass man sich bemühen wird, dass die nächste Sitzung, trotz erheblichen Mehraufwand, vielleicht schon im Schlossstadel stattfinden kann.

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