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Rückmeldungen geben

Bis zum 28. Dezember lief die Begutachtungsfrist für die notwendigen Änderungen der Kärntner Allgemeinden Gemeindeordnung anlässlich des Stabilitätspaktes.

UPDATE: Die Begutachtungsfrist wurde bis zum 4. Jänner 2012 verlängert. Stellungnahmen an den Verfassungsdienst der Landesregierung Kärnten sind bis zu diesem Datum möglich.

Ich habe schon in einem früheren Eintrag darüber geschrieben. Die Änderung der K-AGO ist jetzt in der nächsten Stufe. Es ist aber immer noch wichtig, dass sich jene, die glauben etwas muss sich ändern, an ihren Gemeinderat, ihr Regierungsmitglied im Land oder aber an ihren Abgeordneten wenden und erklären was sich warum ändern muss.

Als kleine Argumentationshilfe möchte ich hier den Text der von mir abgegebenen Stellungnahme wiedergeben und mich gleichzeitig bei all jenen bedanken, die wertvolle Rückmeldungen dazu geliefert haben (und das in und zwischen den Feiertagen).

Sehr geehrte Damen und Herren!

Bezugnehmend auf das Begutachtungsverfahren zur Änderung der „Kärntner Allgemeinen
Gemeindeordnung“ darf ich Ihnen meine Stellungnahme dazu übermitteln.

Im Zuge des Stabilitätspaktes sollen nur noch zeit- und ziffernmäßig bestimmte Haftungen von
Gemeinden übernommen werden können und die Fristen der Gemeinden bezüglich der
Feststellung des Rechnungsabschlusses vom 31. Mai auf 30. April vorverlegt werden.

Die Forderung nach genauen Angaben über abzuschließende Haftungserklärungen ist zu
begrüßen, da sie die Gemeinden verpflichtet, Haftungen mit einem notwendigen Mindestmaß an
Sorgfalt zu behandeln und gleichzeitig der Landesregierung die Möglichkeit eröffnet,
kontrollierend und regulierend einzugreifen. Insbesondere im Bereich der Risikovorsorgen
sollten aber Möglichkeiten vorgesehen werden, die eine Einhaltung der Auflagen auch
tatsächlich garantieren.

Grundsätzlich ist eine zeitnahe Verfügbarkeit der Zahlen im Sinne aller, die mit diesen Zahlen
arbeiten müssen. Neben der Rücksicht auf die Möglichkeit der Verwaltungen der Gemeinden,
diese Berichte auch zeitgerecht fertigzustellen, in den Ausschüssen zu beraten und im
Gemeinderat zu beschließen, möchte ich in dieser Stellungnahme aber besonders auf eine
Zielgruppe des Rechnungsabschlusses Bezug nehmen, die in ihrem Änderungsentwurf keine
Berücksichtigung gefunden hat.

Während die Gemeindeabteilung als Schnittstelle zu Landes- und Bundesstellen fungiert, also die
übergeordneten Verwaltungseinheiten adressiert, ist das Gemeindeamt oder das Magistrat die
Schnittstelle zum Bürger. Auch bisher ist in der K-AGO explizit die Möglichkeit einer
Einsichtnahme in den Entwurf des Rechnungsabschlusses vorgesehen (K-AGO § 90 Abs. 2 in
Verbindung mit § 86 Abs. 7).

Angesichts der derzeitigen technischen Möglichkeiten und des Umfanges der Unterlagen
erscheint es sinnvoll, für Bürger das Recht auf eine Kopie auf eigene Kosten vorzusehen.
Zusätzlich sollte eine Veröffentlichung im Internet – idealerweise auf den Gemeindeseiten der
Landesregierung – vorgesehen werden. Dies gilt auch für Dokumente wie den Voranschlag, Nachtragsvoranschlag, Wirtschaftsplan sowie die Jahresrechnung der Unternehmungen der
Gemeinden.

Dies hilft den Bürgern, indem es ihnen den Zugriff auf diese Dokumente erleichtert. Gleichzeitig
ermöglicht es die Rechnungsabschlüsse und andere Dokumente der einzelnen Gemeinden zu
vergleichen. Da die Übermittlung an die Gemeindeabteilung in der Regel – zum Teil über ein
halbes Jahr – vor der eigentlichen Beschlussfassung im Gemeinderat steht, würde eine
Veröffentlichung des Entwurfes durch die Gemeindeabteilung auch den Bürgern einen zeitnahen
Zugriff
auf die Daten ermöglichen.

Eine transparente Gestaltung dieser Zahlenwerke gibt dem Bürger Einblick in die Geschäfte
seiner Gemeinde und ermöglicht im Vergleich zu anderen Gemeinden Verbesserungs- und
Einsparungsmöglichkeiten
aufzuzeigen und zu nutzen. Nicht nur für die Bürger, sondern auch
für Betriebe stellt die wirtschaftliche Lage der Gemeinde und ihre Flexibilität auf Änderungen
einzugehen einen wesentlichen Standortfaktor dar. Einfacher Zugriff auf diese Daten hilft somit
Zeit und Geld zu sparen sowie die Nutzung vorhandener Ressourcen zu optimieren.

Eine ebenso wichtige Änderung wäre die Berücksichtigung der OpenData Prinzipien [1][2] bei
diesen Veröffentlichungen. Dabei wäre die Verfügbarmachung von Informationen, sowohl als
aggregierter als auch als detaillierter Datensatz in maschinenlesbarer Form, ein zur
erreichendes Optimum. Die EU-Kommission hat in der Stellungnahme vom 12.12.2011 [3] den
Nutzen derart veröffentlichter Daten explizit hervor gestrichen.

Die Kommission geht aber noch einen Schritt weiter und schlägt vor, öffentliche Daten generell
kostenlos, oder so gut wie kostenlos, für gewerbliche und nicht-gewerbliche Zwecke zur
Verfügung zu stellen.

Weitere Argumente finden sich in den Ausführungen von Tim Berners Lee zum Mehrwert der
Vernetzung von Daten im Internet [4][5], in denen die Möglichkeiten der Verfügbarmachung
sowie Nutzung aufgezeigt werden und bereits realisierte Projekte vorgestellt werden. So hat zum
Beispiel Großbritannien einen Großteil der gestellten OpenData Forderungen umgesetzt.

Die Schaffung von Transparenz für Bürger und Wirtschaft, sowie der leichte Zugriff auf diese
Daten bringt nicht nur wirtschaftliche Vorteile, sondern ist auch eine vertrauensbildende
Maßnahme. In Anbetracht der aktuellen wirtschaftlichen Problemstellungen ist ein gezieltes
Vorgehen des Gesetzgebers deshalb umso wichtiger.

abgelegt unter: Gespräch