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Gemeindevolksbegehren Information

Informationen zum Gemeindevolksbegehren "Information"

Übersicht

  1. Umsetzung
  2. Motivation
  3. Text im Detail
  4. Rechtliche Grundlagen
  5. Historie
  6. Beschluss
  7. Befragung der Gemeinderäte
  8. Links

 

Umsetzung

Kundmachung im Internet umgesetzt
barrierefreier Zugang umgesetzt
Aufzeichnungen im Internet noch nicht umgesetzt

 

Motivation

Das Internet ermöglicht neue Wege des Informationsaustausches und der Teilhabe an politischen Prozessen.

Besondere Bedeutung hat es für Personen, die über herkömmliche Wege an diesen Prozessen aus beruflichen Gründen, wegen zu erfüllenden Kinder- oder Altenbetreuungsaufgaben, aufgrund von Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht unmittelbar teilnehmen können. Durch das Internet steht ihnen ein zeitgemäßes Medium zur Verfügung, womit Information zu jeder Zeit und an jedem Ort stattfinden kann.

Es hilft dabei die bestehenden Forderungen des Behindertengleichstellungs­gesetzes zu erfüllen, sowie die Informationspflichten nach der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung sowie dem Kärntner Informations- und Statistikgesetz effektiv und effizient umzusetzen. Die richtige Wahl des Sitzungsortes kann die Erreichung dieser Ziele noch unterstützen.

 

Text im Detail

Der Gemeinderat der Gemeinde Keutschach am See möge folgenden Beschluss fassen:

Die Leiterin bzw. der Leiter des inneren Dienstes hat dafür zu sorgen, dass Einladungen zu Gemeinderatssitzungen gleichzeitig mit der Kundmachung auch im Internet veröffentlicht werden. Der Ort der Sitzung darf nur in begründeten Fällen auf Räumlichkeiten festgelegt werden, die über keinen barrierefreien Zugang verfügen. Die Leiterin bzw. der Leiter des inneren Dienstes hat bei öffentlichen Teilen von Sitzungen des Gemeinderates der Gemeinde Keutschach am See dafür zu sorgen, dass über diese Teile Audioaufzeichnungen angefertigt werden, welche nach Möglichkeit zeitgleich, maximal aber binnen drei Tagen im Internet auf der Homepage der Gemeinde Keutschach am See veröffentlicht werden.

Die Veröffentlichung der Informationen hat mittels offener Formate, sowie auf einer dem Behindertengleichstellungsgesetz konformen Webseite zu erfolgen.

Rechtliche Grundlagen

Laut § 55 und § 56 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung, können 5% der in der Wählerevidenz der Gemeinde eingetragenen und für Gemeinderatswahlen wahlberechtigten Gemeindebürger ein Gemeindevolksbegehren stellen.

Dieses ist dann, sofern es die gesetzlichen Erfordernisse erfüllt, dem Gemeinderat als Antrag zur Beschlussfassung vorzulegen.

Historie

  • 18.12.2009 — Ansuchen um private Tonaufzeichnugen wird nicht an den Gemeinderat weitergeleitet.
  • 09.03.2010 — Rückzug des Ansuchens und Start des Gemeindevolksbegehrens
  • 30.04.2010 — Abgabe des Volksbegehrens im Gemeindeamt.
  • 11.06.2010 — Urgenz
  • 09.07.2010 — 2. Urgenz
  • 27.08.2010 — Verständigung über das Ergebnis der Sitzung der Gemeindewahlbehörde: eingereichte Unterlagen wurden als Gemeindevolksbegehren erkannt.
  • 21.10.2010 — Antrag des Gemeindevolksbegehrens wird mit Änderungen mit nur einer Gegenstimme angenommen (insgesamt gab es 200 gültige Stimmen 9,7% der stimmberechtigten Bürger).
  • 10.11.2010 — Kundmachung der nächsten Gemeinderatssitzung auch im Internet
  • 01.01.2011 — In Kraft treten der letzten Bestimmung des Volksbegehrens (Tonaufzeichnungen im Internet).
  • 17.02.2011 — Anfrage bezüglich Tonaufzeichnungen: derzeit kein Zugang möglich.
  • 23.03.2011 — Anfrage bezüglich Tonaufzeichnungen: Klärung rechtlicher Fragen notwendig.
  • 02.05.2011 — Auskunft der Gemeindeabteilung: Laut Rechtsauffassung der Gemeindeabteilung ist der Zugang zu Tonaufzeichnungen, wie auch jener zu Gemeinderatsprotokollen  dem Gemeindebürger vorbehalten.
  • 04.05.2011 — Übermittlung meiner Bedenken, dass Aufnahmen nach § 36 K-AGO nicht mit Aufnahmen für die Erstellung von Niederschriften von Gemeinderatssitzungen (§ 45) gleichzustellen sind. Siehe dazu auch: Wie geht es weiter?
  • 25.05.2011 — Ich erhalte die ersten MP3s der letzten zwei Gemeinderatssitzungen. Interessierte müssen diese leider noch im Gemeindeamt (USB-Stick nicht vergessen!) abholen.
  • 30.06.2011 — Ein halbes Jahr nach in Kraft treten der Bestimmungen und ein dreiviertel Jahr nach Beschluss wurde das Gemeindevolksbegehren noch immer nicht vollständig umgesetzt.
  • 21.07.2011 — Es war mir möglich die seinerzeit noch analog erfolgte Aufzeichnung der Sitzung vom 11.2.2011 zu digitalisieren. Diese ist jetzt im Gemeindeamt erhältlich. Die neue Homepage der Gemeinde soll ab Anfang August im Netz sein.
  • 28.07.2011 — Die Aufzeichnung der gestrigen Sitzung ist für Gemeindebürger im Gemeindeamt erhältlich. USB-Stick nicht vergessen!
  • 29.09.2011 — Auskunft Gemeindeamt: Die neue Homepage soll in 3 Wochen online sein
  • 21.10.2011 — 1 Jahr Gemeindevolksbegehren-Beschluss.
  • 18.11.2011 — Leider wird die Sitzung vom 22.11.2011 nicht in einem barrierefreien Raum abgehalten. Eine Kundmachung der Sitzung über das Internet ist meines Wissens ebenfalls nicht erfolgt.
  • 19.11.2011 — Update: Die Einladung zur Sitzung ist jetzt auch auf der Seite der Gemeinde abrufbar.
  • 15.12.2011 — Auskunft: Gründe für die Nichtumsetzung des Gemeindevolksbegehrens werden übermittelt.
  • 26.01.2012 — Die Volksanwaltschaft leitet auf meine Bitte eine Prüfung ein, warum Sitzungen nicht in barrierefrei erreichbaren Räumlichkeiten stattfinden.
  • 06.03.2012 — Die Volksanwaltschaft teilt mir mit, dass noch keine Stellungnahme der Gemeinde eingelangt ist.
  • 20.03.2012 — Die Volksanwaltschaft teilt mit, dass laut Stellungnahme der Gemeinde, Gründe der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit gegen Sitzungen im Schlossstadel sprechen. Laut Gemeinde kann Personen, die den 2. Stock des Gemeindeamtes nicht aus eigener Kraft erreichen können, eine Transporthilfe durch Mitarbeiter des Bauhofes angeboten werden.
  • 10.07.2012 — Seit über einem Jahr sind die Vorgaben der Gemeindeabteilung nicht umgesetzt. Laut einer Auskunft der Gemeindeabteilung auf meine Anfrage vom 31.5.2012, ist die Realisierung von aus dem Internet ladbaren Aufzeichnungen der Gemeinderatssitzungen durch die Gemeinde, derzeit wegen zusätzlicher saisonbedingter Belastungen und durch die Urlaubszeit bedingte Fehlzeiten nicht möglich.
  • 16.07.2012 — Kärntner Gemeindekonvent beschließt "verpflichtende Publikation der Tagesordnung und der Niederschrift von Gemeinderatssitzungen im Internet"
  • 07.08.2012 — Die Volksanwaltschaft veröffentlicht ihre Schlussfolgerungen als Bericht an den Kärntner Landtag 2010/2011 auf Seite 45. Dazu auch: Tragbar?
  • 08.08.2012 — Anfrage an das Gemeindeamt Keutschach bezüglich der Fragen aus dem Artikel Tragbar?.
  • 09.10.2012 — Laut Antwort auf meine Urgenz zur Beantwortung der Fragen, kann aus terminlichen Gründen eine Beantwortung erst später erfolgen. Ich habe nachgefragt wann.
  • 16.10.2012 — Teilweise Beantwortung durch das Gemeindeamt. Eine Zusammenfassung der Antworten ist ebenfalls verfügbar.
  • 03.12.2012 — Anfrage an das Gemeindeamt bezüglich Umsetzungsstand "Download-Möglichkeit von Aufzeichnung der Sitzungen".
  • 19.12.2012 — 18. Sitzung des Gemeinderates findet im barrierefrei zugänglichen Schlossstadel statt.
  • 29.01.2013 — Urgenz bezüglich der Anfrage vom 03.12.2012
  • 31.01.2013 — 19. Sitzung des Gemeinderates findet im nicht barrierefrei zugänglichen Sitzungssaal statt. Ankündigung im Internet erfolgt am 27.01.2013

 

Beschluss

Vor Beschlussfassung durch den Gemeinderat wurde noch ein Änderungsantrag mit folgendem Wortlaut eingebracht:

  1. Dem Satz "Die Leiterin bzw. der Leiter des inneren Dienstes hat bei öffentlichen Teilen von Sitzungen des Gemeinderates der Gemeinde Keutschach am See dafür zu sorgen, dass über diese Teile Audioaufzeichnungen angefertigt werden, welche nach Möglichkeit zeitgleich, maximal aber binnen drei Tagen im Internet auf der Homepage der Gemeinde Keutschach am See veröffentlicht werden." wird folgender angefügt:
    "Audioaufzeichnungen, die nicht aus der aktuellen oder der vorhergehenden Amtsperiode des Gemeinderates stammen, können wieder von der Homepage entfernt werden".
  2. Dem Satz "Die Veröffentlichung der Informationen hat mittels offener Formate sowie auf einer dem Behindertengleichstellungsgesetz konformen Webseite zu erfolgen" wird folgender angefügt:
    "Die Regelungen bezüglich des Sitzungsortes, der Kundmachung, sowie der Aufnahmen treten mit der nächsten Gemeinderatssitzung in Kraft. Die Veröffentlichung, der ab der nächsten Sitzung zu erstellenden Audioaufnahmen auf den Internetseiten der Gemeinde, ist bis spätestens 1.1.2011 umzusetzen."

Sowohl der Änderungsantrag, als auch der gesamte Antrag wurden mit 18 Stimmen und einer Gegenstimme am 21.10.2010 angenommen.

 

Befragung der Gemeinderäte

Um knapp ein Jahr nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat einen Überblick darüber zu bekommen, wie die Audioaufzeichnungen genutzt werden, wurde eine Befragung der Gemeinderäte durchgeführt. Folgende Daten wurden in diesem Zusammenhang ermittelt:

ausgesendete Fragebögen 19
Rücklauf 6
Haben Sie Audioaufzeichnungen von Gemeinderatssitzungen angefordert?
Nein 4
Ja: 11.02.2011 1
Ja: 04.03.2011 1
Ja: 14.03.2011 1
Ja: 27.07.2011 3
Warum haben Sie diese Aufzeichnungen angefordert (bzw. Warum nicht)?
Selbstinformation 1
Bürgerinformation 1
dokumentarische Zwecke 2
Schulungszwecke 0
Sonstiges: 4
1x Vergleich zur Niederschrift, 1x wird nur für Streitfälle benötigt, 1x schriftliche Version vorhanden, 1x Wortprotokoll,
Sind Sie mit der Qualität der Aufzeichnung zufrieden?
Ja 2
Nein, weil: 1
1x Störgeräusche (Autos) bei offenem Fenster
Wie könnte man den Nutzen dieser Tonaufzeichnung für Sie noch steigern?:
1x leichter Zugang für Bürger, 1x Zugriff über das Internet, 1x separate Datei pro Tagesordnungspunkt, 1x Tonanlage (Verstärkung), 1x Beginnzeitpunkte der TOP in der Aufzeichnung
Mit welchen technischen/medialen Mitteln könnte man Ihre Arbeit für die Gemeinde noch unterstützen?:
1x mit einem Gerät dessen Aufzeichnung noch besser ist, 1x Videoaufzeichnungen, 1x Datenbank mit Anträgen & Beschlüssen, 1x Audio-Archiv der Sitzungen, 1x Visualisierung mit Beamer bei Grundstücksangelegenheiten

 


 

Links

abgelegt unter: Volksbegehren, GR20101021