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Informationspflichten

Ist Information in der Verwaltung ein Selbstzweck? Gedanken zur K-AGO Änderung im Zuge des Stabilitätspaktes.

 

Auf den Seiten der Kärntner Landesregierung findet sich bis zum 28. Dezember ein Begutachtungsverfahren zur Änderung der "Kärntner Allgemeinden Gemeindeordnung (K-AGO)".

Konkret geht es unter anderem um die Verkürzung der Berichts- und Feststellungspflichten der Gemeinde beziehungsweise des Gemeinderates. So soll die Pflicht zur Feststellung des Rechnungsabschlusses vom 31. Mai auf 30. April vorverlegt werden.

Tatsächlich wird, so scheint es mir, diese gesetzliche Frist schon jetzt nur verwaltungsintern ernst genommen, also wenn es darum geht die Zahlen an die Gemeindeabteilung weiterzuleiten. Der tatsächliche Beschluss erfolgt meist später. Ein Beispiel gefällig?

In der Gemeinde Keutschach am See wurde der Rechnungsabschluss durch den Gemeinderat in den letzten Jahren an folgenden Daten festgestellt:

Datum der jeweiligen Sitzung
22.11.2011
21.10.2010
19.08.2009
19.08.2008

Gesetzlich hat der Bürger in der Woche vor Beschlussfassung die Möglichkeit in den Rechnungsabschluss Einsicht zu nehmen. Dies gilt für ein klein bedrucktes Dokument mit über 100 Seiten. Die Möglichkeit von Kopien auf eigene Kosten wird in der Gemeinde Keutschach am See nicht gewährt.

Der Bürger kann sich also erst ein viertel Jahr (manchmal später) nach dem Land, dem Bund oder den EU-Stellen – mehr schlecht als recht – über diese Zahlen informieren, den wichtigsten Zahlen einer Gemeinde, von welchen er auch direkt betroffen ist und welche unmittelbar die Lage der Gemeinde widerspiegeln. Wer sich also vor Feststellung informieren will braucht gute Augen und viel Zeit zu den Amtszeiten des Gemeindeamtes.

Deshalb schlage ich vor, dass gleichzeitig mit der Weiterleitung der Daten an die Gemeindeabteilung des Landes Kärnten auch eine Veröffentlichung der Daten in genau spezifiziertem Format (wenn möglich auch maschinenlesbar) auf der Homepage der Gemeinde oder besser jener des Landes zu erfolgen hat. Dies würde nicht nur der Bürokratie ihre Zahlen liefern, sondern auch dem Bürger einen Blick in die Lage seiner Gemeinde ermöglichen. Wenn man schon dabei ist, könnte man Ähnliches auch gleich für den Voranschlag, die Betriebsbilanz, Wirtschaftsplan sowie Finanzplan vorsehen.

Der Bürger hat deswegen in diese Daten Einsicht, damit er sich darüber informieren kann. Das kann man auch unterstützen.

Sollten Sie ähnlich denken, fordere ich Sie auf, eine Stellungnahme zur Begutachtung zu verfassen, Ihre Abgeordneten im Landtag zu kontaktieren oder aber mit Ihrem Gemeinderat zu sprechen.