Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

Benutzerspezifische Werkzeuge

Sektionen
Sie sind hier: Startseite / Projekte / Volksbegehren: Information / Wie geht es weiter?

Wie geht es weiter?

Mögliche Reaktionen auf die Entscheidung der Gemeindeabteilung.

 

Update: Inzwischen werden Sitzungen nicht mehr in barrierefrei zugänglichen Räumlichkeiten abgehalten. Mehr Informationen dazu finden sie auf der Hauptseite unter Historie.

Während die Ankündigung von Sitzungen des Gemeinderates im Internet bereits mehrfach vorgenommen wurde und der Sitzungsort bereits einmal an einem barrierefrei zugänglichen Ort stattgefunden hat, ist der letzte Schritt, eine Veröffentlichung der Aufzeichnungen im Internet, noch ausständig.

Was tun?

Die Gemeindeabteilung schlägt folgendes vor:

  1. entweder eine gesetzeskonforme Umsetzung des Beschlusses: Das heißt die Aufzeichnungen werden mit einem technischen Zugriffsschutz versehen, damit nur Gemeindebürger Zugriff auf die Aufzeichnungen im Internet haben. Dabei geht es laut Gemeindeabteilung nicht um komplexe und teure technische Hürden sondern um eine mit möglichst geringem Aufwand.
  2. oder ein neuer, gesetzeskonformer Beschluss durch den Gemeinderat.
  3. Nicht von der Gemeindeabteilung angeführt wird die Möglichkeit der Beibehaltung des Beschlusses, sowie die Nutzung des Rechtsweges zur Durchsetzung der vom Gemeindevolksbegehren geforderten und durch den Gemeinderat beschlossenen Punkte.

Während die gesetzeskonforme Umsetzung einfach und schnell durch das Amt der Gemeinde Keutschach am See erfolgen könnte, benötigen die Varianten des neuerlichen Beschlusses beziehungsweise der Beibehaltung der Beschlüsse die Initiative des Gemeinderates.

Punkt 1 könnte zum Beispiel mit einem "geheimen Link" oder ein Passwort erfolgen, welche einem auf Anfrage beim Gemeindeamt mitgeteilt werden oder durch die periodischen Mitteilungen der Gemeinde bekannt gemacht werden. Dies wäre einfach in der Anwendung und mit geringem Aufwand zu bewerkstelligen.

In Punkt 2 könnte der Gemeinderat beschließen auf die Veröffentlichung zu verzichten oder aber (wie in Punkt 1) auf den Gemeindebürger einzuschränken. Da hiermit für den Gemeindebürger ein geordneter Zugang geschaffen würde, könnten auch andere, dem Gemeindebürger vorbehaltene Informationen (zum Beispiel Niederschriften) zugänglich gemacht werden.

Ein Vorgehen mit offenem Ausgang stellt Punkt 3 dar. Auch der Aufwand dürfte hierbei nicht zu vernachlässigen sein.

Es ist kein Geheimnis, dass ich die Ansicht der Gemeindeabteilung nicht teile. In diesem Fall können aber mehrere Sichtweisen sicher nicht schaden, weshalb ich um Mithilfe bitte.

Ihre Meinung ist gefragt! Wie stehen Sie dazu? Ich bitte um Ihren Beitrag!

abgelegt unter: Volksbegehren
Albrecht Grießhammer
Albrecht Grießhammer sagt
27.03.2012 09:56
Eine ähnlich Problematik besteht bei Vorlesungsskripten, die der Prof "seinen" und nur seinen Studenten über das Internet zur Verfügung stellt. Dort wird das gerne so gelöst, daß man als Passwort z. B. "das 5. Wort im dritten Satz" irgendeines für diese Vorlesung ausgegebenen Infoflyers eingeben muß. Bei uns könnten das die Amtlichen Mitteilung vom Soundsovielten sein.
Commenting has been disabled.