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Keutschacher Gesprächskultur - Nachrichten

Nachrichten

Gemeinderatssitzung am 19.12.2012

Am 19.12.2012 um 16:00 Uhr findet die nächste Gemeinderatssitzung im Schlossstadel Keutschach – 1. Stock statt.

Neben dem Voranschlag und dem Wirtschaftsplan werden auch Themen im Bereich Projekt "Pyramidenkogel Turm NEU" behandelt (zur Tagesordnung). Die Sitzung ist barrierefrei zugänglich (Schlossstadel Keutschach — 1. Stock).

Gemeinderatssitzzung am 29.11.2012

Am 29.11.2012 um 15:00 Uhr findet die nächste Gemeinderatssitzung im Schloss Keutschach – Sitzungssaal statt.

Die umfangreiche Tagesordnung wird leider in einem nicht barrierefrei zugänglichen Raum abgearbeitet werden.

Wasser ist nicht nur Leben

Wasser ist auch Gefahr

Nach den Niederschlägen der letzten Tage und den Unwettern heuer in der Steiermark, möchte ich an dieser Stelle auf die vom Land Kärnten verfügbar gemachten Karten zu diesem Thema hinweisen. Neben Quellen und Abwasser-Versickerungsanlagen finden sich darin auch Überschwemmungsgebiete und Einzugsgebiete für Bäche.

Tragbar?

Volksanwaltschaft rät: andere Vorhaben müssen zurücktreten

"Entschuldigen Sie bitte: Könnten Sie mich in den zweiten Stock tragen?"

Eine der Forderungen, des nach wie vor nicht umgesetzten Gemeindevolksbegehrens vom April 2010, war der barrierefreie Zugang zu Gemeinderatssitzungen. Nachdem die Sitzungen zwei mal im Schlossstadel mit zirka 50 beziehungsweise 100 Zuhörern stattgefunden hatten, wurde mit dieser "neuen Tradition" gebrochen und die Sitzungen finden seit dem wieder im Gemeindeamt im zweiten Stock, mit Besucherzahlen im einstelligen Bereich statt. Dieser Sitzungssaal kann aber ohnehin nur eine sehr begrenzte Anzahl an Besuchern aufnehmen.

Der Grund dafür findet sich in einer Stellungnahme der Gemeinde, welche im Bericht der Volksanwaltschaft an den Landtag 2010/2012 veröffentlicht wurde:

Eine Sitzung im Veranstaltungsraum [Anm.: Schlossstadel] abzuhalten, sei für die zur Sparsamkeit angehaltene Gem.[einde] mit zusätzlichen Personalkosten verbunden, weil vor und nach jeder Sitzung die Stühle neu auf- und abgebaut sowie Reinigungsarbeiten vorgenommen werden müssten. Die unzulängliche Akustik mit einer neuen Tonanlage auszugleichen, sei bei vier bis fünf Sitzungen im Jahr finanziell nicht erstrebenswert. [Stellungnahme der Gemeinde, Bericht der Volksanwaltschaft 2010/2011, S. 45]

Die Volksanwaltschaft rät aber, man solle mit den gesetzlich verpflichtenden Umbaumaßnahmen nicht bis zum Auslaufen der Frist (31.12.2015) zuwarten.

Gibt es aber bis zum Umbau eine günstige Ersatzlösung, oder gibt es zum Sitzungssaal im zweiten Stock überhaupt eine Alternative?

Sie erkennen schon, da stellen sich mir einige Fragen:

  1. Wird der Veranstaltungsraum im Schlossstadel sonst nicht gereinigt?
  2. Wird der Sitzungssaal im zweiten Stock vor beziehungsweise nach Sitzungen nicht gereinigt?
  3. Ich schätze der "Auf- und Abbau" dauert zirka 60 Minuten. Dauert es länger? Kommt hier ein anderer, als der durch den Gemeinderat für den Bauhof festgelegte Stundensatz (€ 28,98) zum Einsatz? Wie hoch ist der Stundensatz?
  4. Welche Kosten fallen derzeit für eine Gemeinderatssitzung (Personalkosten, Aufwandsentschädigungen) im Schloss ungefähr an?
  5. Wird für Veranstaltungen (zum Beispiel Verleihung Weltkulturerbe, Informationsveranstaltungen, Musikveranstaltungen) keine Tonanlage mit zulänglicher Akustik benötigt? Ist die bestehende derzeit ausreichend? Wenn nein, warum nicht?
  6. Ist der Veranstaltungsraum im Schlossstadel barrierefrei zugänglich?
  7. Dürfen Bauhofmitarbeiter arbeitsrechtlich und versicherungstechnisch zum Personentransport eingesetzt werden?
  8. Stehen nach Dienstschluss (ab 16:00 Uhr) zwei Bauhofmitarbeiter für Personentransport in den zweiten Stock und anschließend (18-20 Uhr) vom zweiten Stock in das Erdgeschoss zur Verfügung.
  9. Würden von diesen Mitarbeitern auch ältere Menschen sowie Personen mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit in den zweiten Stock getragen werden?
  10. Wie hoch ist der Überstundensatz von Bauhofmitarbeitern?
  11. Sind die im Voranschlag 2011 bzw. 2012 projektierten Kosten für den behindertengerechten Ausbau des Gemeindeamtes (€ 60.000,- bzw. € 95.000,-) noch aktuell?  Wann wird damit begonnen?
  12. Wie hoch war der Kostenanteil der bestehenden Tonanlage an den im Rechnungsabschluss 2011 ausgewiesenen Kosten des Umbaus des Veranstaltungsgebäudes von € 1.246.272,94 in absoluten Zahlen?
  13. Wann werden die weiteren Forderungen des Gemeindevolksbegehrens (Aufnahmen der Sitzungen im Internet abrufbar) umgesetzt?

Ich denke, nach der ehrlichen Beantwortung dieser Fragen werden alle Beteiligten mehr wissen und es wird sich eine vorübergehende Ersatzlösung finden. Dann wäre die einleitende Fragestellung nicht mehr notwendig. Das wäre doch ein Fortschritt, oder?

Vertrauen

Es ist eine Binsenweisheit, dass Vertrauen nur mühsam gewonnen aber schnell verspielt werden kann. Was kann man in der jetzigen Situation tun?

 

Das letzte Jahr hat in der Landespolitik und der Gemeindepolitik tiefe Spuren hinterlassen. Vielfach ist zu hören, dass jemand das Vertrauen in den einen oder anderen verloren hat. Dabei handelt es sich sowohl um das Verhältnis zwischen Politikern, als auch um jenes zwischen Bevölkerung und den Parteien.

Als ob das noch nicht schlimm genug wäre, kommt dazu noch eine Politikverdrossenheit. Diese Politikverdrossenheit kommt aber interessanterweise nicht aus der Bevölkerung. Es scheint als ob die Politikerinnen und Politiker selbst an ihrem Tun zweifeln. 2.3.2013: Zitat und Link wegen deutschem Leistungsschutzrecht entfernt:

2.3.2013: Zitat und Link wegen deutschem Leistungsschutzrecht entfernt

Was soll man da machen?

Man kann die Politik nur dazu aufrufen, dafür Sorge zu tragen, dass ein Vertrauen zur Politik und den Parteien wieder entstehen kann!

Ein wichtiger Teil dieser Aufgabe ist es meiner Meinung nach, endlich aufzuhören über Fakten zu diskutieren, anstatt diese auf den Tisch zu legen, oder kurz: mehr Transparenz ist nötig. Man kann darüber diskutieren ob eine Entscheidung gut oder schlecht für die Gemeinde ist, nicht aber wie hoch die letztjährigen Ausgaben des ordentlichen Haushaltes waren (die waren in Keutschach nämlich € 4.551.287,10).

Noch konkreter? Wie wäre es wenn:

  • Voranschläge, Nachtragsvoranschläge, Rechnungsabschlüsse, Wirtschaftspläne, Betriebsbilanzen und Finanzpläne für jeden leicht abrufbar im Internet verfügbar wären?
  • nicht nur Tagesordnungen von Gemeinderatssitzungen, sondern auch jene der Ausschüsse und des Gemeindevorstandes im Internet veröffentlicht werden?
  • Anträge an den Gemeinderat ebenfalls unmittelbar für jeden zugänglich sind?
  • die Gemeinde an dem öffentlichen Gemeinde-Monitoring des Bundesrechnungshofes und des Gemeindebundes teilnimmt?

Das sind nur einige Vorschläge, wie der Gemeinderat dieses "Vertrauen" direkt und sofort beeinflussen kann. Ein Beschluss genügt. Das Beste ist aber: Über die Sinnhaftigkeit dieser Forderungen dürften sich die Parteien sogar einig sein.

Es gibt aber noch mehr.

Nicht nur auf Gemeindeebene hat jede Gemeinderätin und jeder Gemeinderat ein Recht seine oder ihre Ideen und Vorschläge zu formulieren. Jeder Gemeinderat und jede Gemeinderätin muss dieses Recht auch nutzen, wie zum Beispiel bei Gesprächen mit den Abgeordneten des Landes und Bundes sowie in Begutachtungsverfahren und mit Petitionen! Dort kann man aufzeigen, wo Landes- und Bundesgesetze Probleme in den Gemeinden verursachen!

Auch hierzu ein Beispiel: Einige haben beim Projekt "Pyramidenkogel NEU" eine Prüfung des Vorhabens durch den Landesrechnungshof gefordert.

Herr DI Dr. Reithofer, der Direktor des Kärntner Landesrechnungshofes (LRH) führt dazu aber aus,

"dass eine Einbindung des LRH unmittelbar in eine Entscheidung nicht möglich ist und daher eine rechnungshofmäßige Prüfung immer ex post, demnach erst nach Abschluss eines Gebarungsfalles ansetzt."

Eine Überprüfung des Projektes Pyramidenkogel durch den Landesrechnungshof ist somit erst am Ende des Vorhabens möglich.

Gleichzeitig verweist er aber, ebenso wie seine Kollegen des Bundesrechnungshofes darauf,

"dass grundsätzlich der Gemeindebereich  nicht der Prüfungszuständigkeit des LRH, sondern der Gemeindeaufsicht des Landes unterliegt. In der Frage, ob auch die Gemeinden und gemeindenahe Unternehmungen in den Zuständigkeitsbereich der Rechnungshöfe fallen sollen, gibt es in Kärnten keinen politischen Konsens , obwohl die Rechnungshöfe österreichweit seit Langem sehr vehement auch diese Zuständigkeit einfordern."

Dies ist noch eine große Baustelle in der Transparenz unserer Verwaltungen.

Mit der vorgeschlagenen Änderung würde aus meiner Sicht auch ein weiteres Problem aus der Welt geschafft werden: Der Gemeindeaufsicht wird auf Grund der politischen Referatseinteilung immer wieder Parteilichkeit unterstellt. Auch wenn dies nicht den Tatsachen entspricht, könnte eine Änderung nach obigem Vorschlag einer "schiefen Optik" vorbeugen.

Ein weiteres Manko für Bürgerin und den Bürger ist es, dass Berichte des Landesrechnungshofes dem Amtsgeheimnis unterliegen. Auch das kann im Zeichen von Transparenz und Kontrolle nur ein schlechter Scherz sein. Schon oft hat sich gezeigt, dass öffentliche Berichte schneller und mit weniger "Verlusten" zu einer sinnvollen Änderung der Situation führen.

In beiden Fällen könnte ein "Bitte" von hunderten von Gemeinderätinnen und Gemeinderäten ein wahres Wunder wirken.

Auch das Amt der Gemeinde hat eine wichtige Rolle, wenn es um das Thema "Vertrauen" in die Selbstverwaltung geht. In den Taten seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter — auch in denen des Bürgermeisters — zeigt sich, wie ernst es die Volksvertretung nimmt. Sie zeigen wie ernst es die Beschlüsse dieser Vertretung, und damit auch die Bevölkerung der Gemeinde selbst nimmt.

Am Schluss bleibt der Bürger und die Bürgerin, die ihrer Vertretung nicht blind vertrauen dürfen. Unsere Pflicht ist es, sich aktiv einzubringen und die Taten und Ziele der handelnden Personen immer wieder aufs Neue zu hinterfragen sowie die dafür notwendige Transparenz einzufordern. Ich mache das an dieser Stelle. Tun Sie es auch.

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