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Tragbar?

Volksanwaltschaft rät: andere Vorhaben müssen zurücktreten

"Entschuldigen Sie bitte: Könnten Sie mich in den zweiten Stock tragen?"

Eine der Forderungen, des nach wie vor nicht umgesetzten Gemeindevolksbegehrens vom April 2010, war der barrierefreie Zugang zu Gemeinderatssitzungen. Nachdem die Sitzungen zwei mal im Schlossstadel mit zirka 50 beziehungsweise 100 Zuhörern stattgefunden hatten, wurde mit dieser "neuen Tradition" gebrochen und die Sitzungen finden seit dem wieder im Gemeindeamt im zweiten Stock, mit Besucherzahlen im einstelligen Bereich statt. Dieser Sitzungssaal kann aber ohnehin nur eine sehr begrenzte Anzahl an Besuchern aufnehmen.

Der Grund dafür findet sich in einer Stellungnahme der Gemeinde, welche im Bericht der Volksanwaltschaft an den Landtag 2010/2012 veröffentlicht wurde:

Eine Sitzung im Veranstaltungsraum [Anm.: Schlossstadel] abzuhalten, sei für die zur Sparsamkeit angehaltene Gem.[einde] mit zusätzlichen Personalkosten verbunden, weil vor und nach jeder Sitzung die Stühle neu auf- und abgebaut sowie Reinigungsarbeiten vorgenommen werden müssten. Die unzulängliche Akustik mit einer neuen Tonanlage auszugleichen, sei bei vier bis fünf Sitzungen im Jahr finanziell nicht erstrebenswert. [Stellungnahme der Gemeinde, Bericht der Volksanwaltschaft 2010/2011, S. 45]

Die Volksanwaltschaft rät aber, man solle mit den gesetzlich verpflichtenden Umbaumaßnahmen nicht bis zum Auslaufen der Frist (31.12.2015) zuwarten.

Gibt es aber bis zum Umbau eine günstige Ersatzlösung, oder gibt es zum Sitzungssaal im zweiten Stock überhaupt eine Alternative?

Sie erkennen schon, da stellen sich mir einige Fragen:

  1. Wird der Veranstaltungsraum im Schlossstadel sonst nicht gereinigt?
  2. Wird der Sitzungssaal im zweiten Stock vor beziehungsweise nach Sitzungen nicht gereinigt?
  3. Ich schätze der "Auf- und Abbau" dauert zirka 60 Minuten. Dauert es länger? Kommt hier ein anderer, als der durch den Gemeinderat für den Bauhof festgelegte Stundensatz (€ 28,98) zum Einsatz? Wie hoch ist der Stundensatz?
  4. Welche Kosten fallen derzeit für eine Gemeinderatssitzung (Personalkosten, Aufwandsentschädigungen) im Schloss ungefähr an?
  5. Wird für Veranstaltungen (zum Beispiel Verleihung Weltkulturerbe, Informationsveranstaltungen, Musikveranstaltungen) keine Tonanlage mit zulänglicher Akustik benötigt? Ist die bestehende derzeit ausreichend? Wenn nein, warum nicht?
  6. Ist der Veranstaltungsraum im Schlossstadel barrierefrei zugänglich?
  7. Dürfen Bauhofmitarbeiter arbeitsrechtlich und versicherungstechnisch zum Personentransport eingesetzt werden?
  8. Stehen nach Dienstschluss (ab 16:00 Uhr) zwei Bauhofmitarbeiter für Personentransport in den zweiten Stock und anschließend (18-20 Uhr) vom zweiten Stock in das Erdgeschoss zur Verfügung.
  9. Würden von diesen Mitarbeitern auch ältere Menschen sowie Personen mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit in den zweiten Stock getragen werden?
  10. Wie hoch ist der Überstundensatz von Bauhofmitarbeitern?
  11. Sind die im Voranschlag 2011 bzw. 2012 projektierten Kosten für den behindertengerechten Ausbau des Gemeindeamtes (€ 60.000,- bzw. € 95.000,-) noch aktuell?  Wann wird damit begonnen?
  12. Wie hoch war der Kostenanteil der bestehenden Tonanlage an den im Rechnungsabschluss 2011 ausgewiesenen Kosten des Umbaus des Veranstaltungsgebäudes von € 1.246.272,94 in absoluten Zahlen?
  13. Wann werden die weiteren Forderungen des Gemeindevolksbegehrens (Aufnahmen der Sitzungen im Internet abrufbar) umgesetzt?

Ich denke, nach der ehrlichen Beantwortung dieser Fragen werden alle Beteiligten mehr wissen und es wird sich eine vorübergehende Ersatzlösung finden. Dann wäre die einleitende Fragestellung nicht mehr notwendig. Das wäre doch ein Fortschritt, oder?