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Tragbar? – Die Antworten

Am 16.10. wurden Antworten des Gemeindeamtes auf meine Fragen aus dem Eintrag "Tragbar?" an mich übermittelt. Ein Überblick.

 

Am 10.8.2012 habe ich an dieser Stelle über den Bericht der Volksanwaltschaft und die Stellungnahme der Gemeinde geschrieben. Es stellten sich mir damals einige Fragen, die ich an die Gemeinde weitergeleitet habe. Die Antworten darauf möchte ich hier kurz zusammenfassen:

  1. Wird der Veranstaltungsraum im Schlossstadel sonst nicht gereinigt?
  2. Der Veranstaltungsraum wird nach jeder Nutzung gereinigt.

  3. Wird der Sitzungssaal im zweiten Stock vor beziehungsweise nach Sitzungen nicht gereinigt?
  4. Der Sitzungssaal wird regelmäßig gereinigt. Er wird auch für interne Zwecke genutzt.

  5. Ich schätze der "Auf- und Abbau" dauert zirka 60 Minuten. Dauert es länger? Kommt hier ein anderer, als der durch den Gemeinderat für den Bauhof festgelegte Stundensatz (€ 28,98) zum Einsatz? Wie hoch ist der Stundensatz?
  6. € 31,14 + MWSt. pro Stunde wird an die Betriebe verrechnet. Für Auf- und Abbau der Bestuhlung etc. werden € 150,– als Mehraufwand von Sitzungen im Schlossstadel geschätzt (Anmerkung: Das entspräche also 5 Personalstunden).

  7. Welche Kosten fallen derzeit für eine Gemeinderatssitzung (Personalkosten, Aufwandsentschädigungen) im Schloss ungefähr an?
  8. Laut Verordnung des Gemeinderates vom 3.12.1998 erhalten Mandatare pro Sitzung 0,743 %. (Anmerkung: Ein Nationalrat bekommt laut Bezügebegrenzungsgesetz (BezBegrBVG) derzeit € 7.418,62 € 8.160,–, damit bekommt ein Gemeinderat pro Sitzung € 55,12 € 60,60. Für 18 Gemeinderäte ergibt das € 992,17 € 1090,80 pro Sitzung. Das ist nicht einmal die Hälfte der laut Kärntner Allgemeiner Gemeindeordnung (K-AGO) zulässigen 2 %. Dazu kommen noch die Stundensätze der Mitarbeiter für die Sitzung, sowie Vor- und Nachbereitungen der Sitzung. Die durchschnittlichen Kosten einer Sitzung dürften also über € 1.500,– liegen.)

    Update: 3.11.2012 — Anpassungen durch den Rechnungshof wurden aufgenommen. (Anpassung wurde seit 2008 ausgesetzt, lt. BezBegrBVG § 11 Abs. 18. Es gilt damit die Kundmachung vom 13.5.2008)

  9. Wird für Veranstaltungen (zum Beispiel Verleihung Weltkulturerbe, Informationsveranstaltungen, Musikveranstaltungen) keine Tonanlage mit zulänglicher Akustik benötigt? Ist die bestehende derzeit ausreichend? Wenn nein, warum nicht?
  10. Bezüglich Tonanlage und Akustik wird auf die schlechte Tonqualität der Aufnahmen vom Juli 2011, bedingt durch lautes Verhalten des Publikums, sowie Kosten für Zusatzmikrofone und deren Überprüfungen verwiesen.

  11. Ist der Veranstaltungsraum im Schlossstadel barrierefrei zugänglich?
  12. Ja. Zukünftig soll ein eventueller neuer Pächter die Verwaltung der Räumlichkeiten übernehmen. Der Raum könnte daher an Sitzungstagen nicht verfügbar sein.

  13. Dürfen Bauhofmitarbeiter arbeitsrechtlich und versicherungstechnisch zum Personentransport eingesetzt werden?
  14. Keine Beantwortung.

  15. Stehen nach Dienstschluss (ab 16:00 Uhr) zwei Bauhofmitarbeiter für Personentransport in den zweiten Stock und anschließend (18-20 Uhr) vom zweiten Stock in das Erdgeschoss zur Verfügung?
  16. Keine Beantwortung.

  17. Würden von diesen Mitarbeitern auch ältere Menschen sowie Personen mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit in den zweiten Stock getragen werden?
  18. Keine Beantwortung.

  19. Wie hoch ist der Überstundensatz von Bauhofmitarbeitern?
  20. Keine Beantwortung

  21. Sind die im Voranschlag 2011 bzw. 2012 projektierten Kosten für den behindertengerechten Ausbau des Gemeindeamtes (€ 60.000,- bzw. € 95.000,-) noch aktuell?  Wann wird damit begonnen?
  22. Die projektierten Kosten sind für generellen Umbau (Fenster, Barrierefreiheit, etc.) gedacht. Die Barrierefreiheit muss bis 2016 gegeben sein. Eine entsprechende Lösung wurde bereits besprochen und Angebote wurden eingeholt.

  23. Wie hoch war der Kostenanteil der bestehenden Tonanlage an den im Rechnungsabschluss 2011 ausgewiesenen Kosten des Umbaus des Veranstaltungsgebäudes von € 1.246.272,94 in absoluten Zahlen?
  24. Keine Beantwortung.

  25. Wann werden die weiteren Forderungen des Gemeindevolksbegehrens (Aufnahmen der Sitzungen im Internet abrufbar) umgesetzt?
  26. Derzeit konnte noch keine akzeptable Lösung gefunden werden. Eine Abholung der Aufnahmen ist während der Amtszeiten mit einem USB-Stick möglich.

Abschließend wurde noch darauf verwiesen, dass man sich bemühen wird, dass die nächste Sitzung, trotz erheblichen Mehraufwand, vielleicht schon im Schlossstadel stattfinden kann.