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1 Jahr Gemeindevolksbegehren-Beschluss

Vor einem Jahr, am 21.10.2010, hat der Gemeinderat in Keutschach am See die Umsetzung der Forderungen des Gemeindevolksbegehrens beschlossen.

Nachdem am 26.08.2010 die Gemeindewahlbehörde erkannt hat, dass ein Gemeindevolksbegehren vorliegt, hat am 21.10.2010 der Gemeinderat die Umsetzung der geforderten Punkte beschlossen (eingereicht wurde es ja schon am 30.04.2010).

Beschlossen wurde es unter der Bedingung, dass eine Umsetzung bis spätestens 01.01.2011 zu erfolgen hat. Heute, fast 10 Monate nach diesem Termin und 1 Jahr nach Beschluss, ist eine vollständige Umsetzung noch nicht erfolgt.

Da die Aufzeichnungen der Sitzungen, entgegen dem Wunsch des Gemeinderates, noch nicht im Internet zum Download zu Verfügung stehen, habe ich in den letzten Wochen eine Umfrage durchgeführt. Darin wurde unter anderem gefragt, ob sich der befragte Gemeinderat/die befragte Gemeinderätin eine Aufzeichnung im Gemeindeamt besorgt hat. Einige haben das getan. Interessierte können also durchaus mal ihren Gemeinderat/ihre Gemeinderätin danach fragen. Natürlich gibt es für Mobile die Aufzeichnungen auch auf den mitgebrachten USB-Stick am Gemeindeamt.

Aber auch für den Gemeinderat selbst dürfte das Ergebnis der Umfrage nicht uninteressant sein. Die eine oder andere mögliche Verbesserung der Situation dürfte noch möglich sein. Interessanterweise hat auch der Gemeindekonvent das Thema aufgegriffen: Sitzungsprotokolle von Gemeinderatssitzungen sollen zukünftig ebenfalls im Internet verfügbar sein.

Ich werde natürlich weiter versuchen eine baldige Umsetzung zu erreichen.

abgelegt unter: Volksbegehren