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Wichtige Änderungen ab 1.2.2015 und 1.3.2015

Dieser Tage wurde ein Beschluss des Kärntner Landtages kundgemacht, welcher weitreichende Änderungen in den Gemeindealltag bringt. Enthalten ist eine Verpflichtung der Gemeinde aktiv über Beschlüsse im Gemeinderat zu informieren.

Schon im im Mai und September 2014 wurde hier berichtet, dass die Kärntner Landesregierung an einer weitreichenden Änderung der Gemeindeordnung arbeitet.

Diese Änderung wurde am 27.11.2014 vom Landtag beschlossen und am 14.1.2015 von der Landesregierung kundgemacht. Damit besteht ab 1.2.2015 für Gemeinden eine Verpflichtung aktiv über die Beschlüsse im Gemeinderat zu informieren. Paragraph 45, Absatz 6 der Gemeindeordnung lautet zum Beispiel ab 1.2.2015:

"(6) Die endgültige Niederschrift über öffentliche Sitzungen des Gemeinderates ist im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden aufzulegen; im Internet sind jedenfalls die vom Gemeinderat gefassten Beschlüsse nach ihrem genauen Wortlaut und das Ergebnis der Abstimmung bereitzustellen. Jede Person hat das Recht, Abschriften der Niederschrift, gegen Kostenersatz auch Kopien, herzustellen. Zur Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz und auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, sind geeignete Vorkehrungen zu treffen.“

Paragraph 86, Absatz 9 wird dann folgender Satz angefügt:

„Der Voranschlag einschließlich aller Beilagen ist zeitnahe an die Beschlussfassung in einer Form im Internet zur Verfügung zu stellen, die eine weitere Verwendung ermöglicht.“

Dies gilt dann ebenso für Rechnungsabschluss sowie Wirtschaftsplan und  Jahresrechnung der Unternehmungen der Gemeinde.

Ab 2017 sollen alle Verordnungen gesammelt und online Abrufbar werden. Der Bürger hat also zukünftig die Möglichkeit sich einfach und umfangreich über die Gemeinde zu informieren. Alles in allem eine Änderung zum Positiven in der wesentliche Forderungen des Gemeindevolksbegehrens zur Pflicht der Gemeindeverwaltung werden.

abgelegt unter: Volksbegehren, Gemeindeordnung