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Mehr Transparenz in der Gemeindepolitik?

Die Landesregierung bereitet eine Änderung der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung (K-AGO) vor. Sollte sie auch im Landtag beschlossen werden, ändert sich in der Gemeindepolitik einiges.

Das durch den Gemeindekonvent begonnene Änderungsvorhaben der "Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung" (K-AGO), zeigt jetzt auch seine Blüten in einem Begutachtungsentwurf (Zl. 01-VD-LG-1493/6-2014) der Landesregierung, zu dem man noch bis zum 4. Juni 2014 eine Stellungnahme abgeben kann.

Die Vorschläge sind sehr weitreichend und beinhalten neben kleinen Anpassungen in den Formulierungen auch große Änderungen bezüglich der Art und Weise, wie und worüber die Gemeinden Informationen für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stellen müssen.

Gemeinderat

Im Gemeinderat würden die notwendigen Ausschüsse auf den Kontrollausschuss beschränkt werden. In kleineren Gemeinden sollte es somit möglich sein, dass alle Vorberatungen für Gemeinderatsbeschlüsse nur noch im Gemeindevorstand stattfinden.

Die vom Gemeinderat auf den Gemeindevorstand übertragbaren Aufgaben würden hinsichtlich ihrer budgetären Auswirkungen beschränkt und Schriftverkehr zwischen Gemeindeamt und Gemeinderat könnte zukünftig auch elektronisch stattfinden.

Die in diesem Zusammenhang wohl wichtigste Änderung ist, dass die  Gemeinde zukünftig aktiv über die Beschlüsse des Gemeinderates informieren müsste. Diese Informationen wären ebenfalls auf der Web-Seite der Gemeinde zu veröffentlichen, womit man zukünftig nicht nur vor Ort, sondern auch online am Geschehen im  Gemeinderat seiner und anderer Gemeinden teilhaben könnte. Damit würde eine wichtige Forderung des Gemeindevolksbegehrens "Information" auf der Ebene der Landesgesetzgebung umgesetzt werden.

Gemeindeamt

Im Gemeindeamt selbst sollen viele Abläufe in der Art und Weise der Kundmachung "elektrifiziert" werden, wodurch der Bürger und die Bürgerin sich zukünftig auch online über die in seiner Gemeinde geltenden Vorschriften und geplanten Vorhaben informieren könnte. Damit würde auch die Online-Liste der Informationen über Verordnungen der Gemeinde länger werden.

Man darf also gespannt sein, welche Änderungen es tatsächlich in den Landtag schaffen und welche auch von diesem beschlossen werden.

Update 14.06.2014: Die Stellungnahmen zum Verfahren sind nun abrufbar.