Protokolle und Aufzeichnungen
29.12.2009: Protokolle der Gemeinderatssitzung dürfen derzeit von nicht-öffentlichen Einrichtungen nicht veröffentlicht werden.
Die sinngemäße und wahrheitsgetreue Wiedergabe der Inhalte der Sitzung ist aber gestattet.
Auch Mitschriften von Sitzungsinhalten dürfen veröffentlicht werden.
Eine Veröffentlichung von genehmigten Tonaufzeichnungen ist möglich, da Sitzungen öffentlich sind.