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Die Geburt eines Gemeindevolksbegehrens

31.8.2010: Ich habe heute die Verständigung bekommen, dass die Gemeindewahlbehörde nach Prüfung erkannt hat, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Gemeindevolksbegehren vorliegen. Damit wird dieses (jetzt offizielle) Gemeindevolksbegehren als Antrag an den Gemeinderat weitergeleitet und in der nächsten Sitzung behandelt.