Dringlichkeitsantrag Aufschließungskosten
Aufschließungskosten sind zukünftig vom Umwidmungswerber zu tragen.
Da der Antrag des Kontrollausschusses in der Sitzung vom 17.11.2010 nicht behandelt wurde bringt 1 GEL folgenden Dringlichkeitsantrag am 16.12.2010 ein:
Bei Umwidmungen von Grundstücken in Bauland sind die zukünftigen Aufschließungskosten (Wasser, Kanal, Straßen) vom Umwidmungswerber zu tragen. Der Widmungswerber hat bei der Antragstellung auf Umwidmung eine entsprechende Erklärung abzugeben.
Der Dringlichkeit wurde mehrheitlich zugestimmt: 4 SPÖ, 3 ÖVPBL, 1 Fraktionslos, 2 GEL, 3 FuPfLGOBZÖ
Der Antrag wurde mit Mehrheit angenommen: 4 SPÖ, 3 ÖVPBL, 1 Fraktionslos, 2 GEL, 2 FuPfLGOBZÖ